Erstberatung

Sie fragen sich sicher, ob Sie für Ihr Anliegen überhaupt einen Anwalt brauchen, sich dieser also lohnt oder überhaupt notwendig ist?

Gern analysiere und erörtere ich mit Ihnen in der Erstberatung Ihre Situation und zeige Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten und Ihre Erfolgsaussichten auf. Selbstverständlich besprechen wir hierbei auch die weiteren Kosten sowie die Möglichkeiten, diese Dritten (Rechtsschutzversicherer, Gegner, Staat, etc.) aufzubürden.

Sie gehen hierbei kein Risiko ein: Denn der erste Besprechungstermin kostet Sie als Verbraucher maximal 190,00 Euro zzgl. Mehrwertsteuer. Sollte Ihr Fall weder umfangreich noch schwierig sein, besteht die Möglichkeit, eine geringere als die vorbenannte Maximalgebühr zu verlangen.

Erst nach einem Erstberatungsgespräch wissen Sie überhaupt, welche rechtlichen Möglichkeiten es in Ihrem konkreten Fall gibt, wie gut die Erfolgsaussichten sind, wie hoch die voraussichtlichen Kosten sein können und ob Sie diese überhaupt übernehmen müssen.

Erst danach entscheiden Sie, ob Sie mir den Auftrag erteilen wollen, Sie zu vertreten.

Sollten Sie im Gespräch mit mir zu dem Schluss kommen, dass Sie Ihre Angelegenheiten ohne anwaltlichen Beistand regeln können oder ein weiteres Vorgehen in der Sache aussichtslos ist, fallen über die reine Erstberatungsgebühr keine weiteren Kosten für Sie an.

Sind Sie rechtsschutzversichert, wird die Erstberatungsgebühr in der Regel von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen.

Entscheiden Sie sich nach dem Erstberatungsgespräch dafür, mich mit der Vertretung Ihrer Angelegenheit zu beauftragen, wird die Erstberatungsgebühr selbstverständlich auf die weiteren Anwaltskosten angerechnet.