Durch die Rechtsschutzversicherung werden bei deren Eintreten in einer zivilrechtlichen Angelegenheit regelmäßig sämtliche Gebühren der anwaltlichen Tätigkeit übernommen.
Zu beachten ist dabei jedoch, dass bestimmte Teilgebiete und Ansprüche vom Versicherungsumfang ausgenommen sind bzw. insoweit Begrenzungen bestehen. Über etwaige offensichtliche Ausschlüsse werde ich Sie zu Beginn meiner Tätigkeit jeweils informieren.
Außerdem setze ich mich bei Bestehen einer entsprechenden Versicherung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung alsbald in Verbindung und bitten dieser gegenüber um entsprechende Deckungszusage.
So erfahren Sie bereits von Beginn an, ob etwaige Kosten von Ihnen persönlich zu tragen sind und können den Umfang meiner Beauftragung auch hiernach ausrichten.