Trennung und Scheidung haben immer erhebliche Auswirkungen für die Betroffenen. Ich werde mit Ihnen gemeinsam und vertrauensvoll die rechtlichen Folgen wie Unterhalt, Sorgerecht, Versorgungsausgleich, Zugewinn und Hausrat angehen und zu einer sachgerechten Lösung führen. Die zeitliche Dauer und die Höhe des Trennungs- und nachehelichen Unterhaltes stehen häufig im Streit zwischen den Parteien. Unterhaltsansprüche der Kinder sind zu ermitteln.
Es ergeben sich im Fall einer Trennung auch Unterhaltsfragen bei nicht verheirateten Paaren, die gemeinsame Kinder haben, und zwar für den betreuenden Elternteil.
Eine wichtige Rolle spielt auch die vermögensrechtliche Auseinandersetzung. Spätestens mit der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags ist das jeweilige Anfangs- und Endvermögen darzulegen einschließlich einer Wertermittlung für Vermögensgegenstände wie Grundstücke, Kapitallebensversicherungen oder gewerblichen oder freiberuflichen Beteiligungen. Der Zeitpunkt der Auskunftserteilung kann auch auf den Trennungstag vorverlegt werden.
Selbst bei Gütertrennung oder bei nichtverheirateten Paaren muss oftmals eine Vermögensauseinandersetzung geführt werden, wenn gemeinsames Vermögen vorhanden ist oder die bei Trennung vorhandenen Eigentums- und Vermögensverhältnisse zu unhaltbaren Ergebnissen führen würden.
Der Versorgungsausgleich ist ebenfalls ein Kernstück bei einer Scheidung, wird doch mit den erworbenen Anwartschaften, die geteilt werden, oftmals der sog. Altersunterhalt bestritten.
Sorgerecht, Umgangsregelungen und die Bestimmung des Lebensmittelpunktes von Kindern bedürfen ebenso einer verantwortlichen anwaltlichen Beratung und Vertretung.
Um die Folgen einer Trennung und Scheidung für alle Beteiligten planbar zu machen, empfiehlt sich der Abschluss eines Ehe- und Scheidungsfolgenvertrages. Ein solcher Vertrag kann auch noch während der Ehe oder auch nach Trennung erfolgen. In jedem Fall sollte eine Trennung nicht rechtlich unvorbereitet erfolgen.