Vertragsrecht

„Verträge können Ihre Ansprüche sichern oder Sie ruinieren.“

Gesetz dieser Binsenweisheit will ich Sie vor unüberlegten Vertragsabschlüssen bewahren, indem ich Ihre Verträge vorab überprüfe. Ebenso bin ich bemüht, Ihnen Verträge zu gestalten, die sowohl jegliche Ihrer Anliegen als auch sämtliche juristische Vorgaben beachten.

Bei mir dürfen Sie Verträge erwarten, die nicht eins zu eins aus Formularbüchern stammen, sondern individuell auf Ihre Bedürfnisse und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten angefertigt werden. Teilen Sie mir Ihre Ideen und Wünsche mit und ich werde versuchen diese weitestgehend juristisch umzusetzen.

So entwerfe, gestalte und überprüfe ich für gewerbliche Unternehmen, Freiberufler und natürlich auch Privatpersonen Verträge in allen Bereichen und Tätigkeitsfeldern. Dies können u.a. Kauf- oder Leasingverträge, Werkverträge, Mietverträge, Grundstückskaufverträge, Arbeitsverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Eheverträge, Testamente, Erbverträge oder auch Franchiseverträge sein. Insbesondere für Unternehmen erstelle und überprüfe ich deren Allgemeine Geschäftsbedingungen, abgestimmt auf die jeweiligen Bedürfnisse des Unternehmens.

Daneben stehe ich selbstverständlich auch Mandanten bei der Durchsetzung oder Abwehr von vertraglichen Ansprüchen zur Seite, egal ob aus Kauf- oder Leasingverträgen, Werkverträgen, Mietverträgen, Arbeitsverträgen oder anderen Verträgen.